Kapitalanlage · Ratgeber

Denkmal-AfA & Steuervorteile

Viele unserer Objekte stehen unter Denkmalschutz oder liegen in Sanierungsgebieten – ein wesentlicher Baustein für die steuerliche Attraktivität als Kapitalanlage.

Grundprinzip

Was ist die Denkmal-AfA?

Bei vermieteten Baudenkmalen (§ 7i EStG) sowie bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Erhaltungsbereichen (§ 7h EStG) können die begünstigten Modernisierungs- und Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich geltend gemacht werden: in den ersten 8 Jahren jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % – insgesamt bis zu 100 % der begünstigten Kosten.

§ 7i EStG – Baudenkmale

Gilt für Gebäude, die als Einzeldenkmal oder Ensemblebestandteil in der Denkmalliste eingetragen sind. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

§ 7h EStG – Sanierungsgebiete

Gilt für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Erhaltungsbereichen, z. B. Teile von Leipzig-Plagwitz oder Magdeburg-Buckau.

Nur Sanierungskosten

Begünstigt sind die Modernisierungs-/Sanierungskosten – nicht der Kaufpreisanteil für Grund und Boden sowie die vorhandene Altbausubstanz. Diese folgen der regulären linearen AfA.

Vor Baubeginn abstimmen

Maßnahmen müssen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde bzw. Gemeinde abgestimmt werden – bei unseren Bauträgerprojekten übernehmen wir diesen Prozess für Sie.

Beispielhaft

So könnte die Abschreibung aussehen

Rein illustratives Rechenbeispiel – ersetzt keine steuerliche Beratung.

Jahr 1–8

jährlich 9 % der begünstigten Sanierungskosten absetzbar

Jahr 9–12

jährlich 7 % der begünstigten Sanierungskosten absetzbar

Nach 12 Jahren

bis zu 100 % der begünstigten Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht

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Unsere Profis für Denkmalinvestment

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Für die individuelle Berechnung und Objektauswahl empfehlen wir das persönliche Gespräch mit ausgewiesenen Denkmal-Spezialisten: Bei Denkmal Investment sitzen unsere Spezialisten für genau dieses Thema: Denkmal Investment verbindet über 35 Jahre Erfahrung mit mehr als 1.200 vermittelten Einheiten.

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Hinweis: Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die tatsächliche Absetzbarkeit hängt vom Einzelfall ab und sollte immer mit einem Steuerberater abgestimmt werden.